Stadtsaal Landeck

Event- und Veranstaltungszentrum

Mietrichtlinien

Richtlinien - Vertragsbedingungen

Allgemeines

Alle Angaben zur Anzahl der Sitzplätze sind Richtwerte, die nach Art der Aufstellung von Stühlen und Tischen oder sonstiger Aufstellungsgegenstände stark abweichen können.

Im Mietpreis sind enthalten:

  • Bestuhlung / Ausstattung nach Wunsch
  • Heizungs- bzw. Lüftungskosten
  • einfache Vor- und Abschlussarbeiten
  • Endreinigung bei leichter Verschmutzung
  • Strom für Beleuchtung sowie Kleingeräte
  • Einweisung/Übergabe: bei Einweisung und Übergabe durch das Saaltechnikteam fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Extra verrechnet werden insbesondere:

  • Wartungs- und Regiearbeiten sowie Bühnenumbauarbeiten nach tatsächlichem Aufwand
  • Betreuung: bei Bedarf besteht die Möglichkeit der Betreuung über den gesamten Veranstaltungszeitraum durch das Saaltechnikteam mit Verrechnung der Betreuungsleistung: EUR 30,- + MwSt. pro Stunde.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Durchführung der Veranstaltung.

Haftung, Bewilligungen, Meldungen
Der Vermieter (Wirtschaftskammer Landeck) übernimmt keinerlei Veranstalterhaftung. Der Mieter haftet für Schäden, die im Rahmen von Veranstaltungen oder bei Auf-/Abbauarbeiten an Einrichtungen oder Personen entstehen, gegenüber dem Vermieter uneingeschränkt.
Sämtliche Ansuchen um Veranstaltungsbewilligungen und sonstige Meldungen (zB. AKM - Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger reg. Genossenschaft mbH.) sind vom Mieter vorzunehmen, eine Haftung der Wirtschaftskammer Landeck für ausstehende Beiträge ist ausgeschlossen. Die Wirtschaftskammer Landeck ist verpflichtet, Mieterdaten an anfragende berechtigte Institutionen oder öffentliche Stellen weiterzugeben.

Reservierung
Wirtschaftskammer Landeck - Schentensteig 1a - 6500 Landeck
05 9090 5 - 3410
05 9090 5 - 3440
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mit Ausstellung der Reservierungsbestätigung erfolgt die verbindliche Reservierung. Ablehnungen sind ohne Angabe von Gründen möglich. Je nach Veranstaltungsart gelten gesonderte Bedingungen.
Für die Durchführung von Ballveranstaltungen sind Sonderrichtlinien vorgesehen.

Stornierungen seitens des Mieters müssen schriftlich bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (einlangend beim Vermieter) erfolgen, ansonsten wird die gesamte Saalmiete in Rechnung gestellt. Seitens der Vermieterin ist eine schriftliche Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

Setzen Sie sich bitte spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mit unserer Haustechnik zur Abklärung der Veranstaltung und der Vorbereitungsarbeiten in Verbindung.

Sonderausstattungen
Wir sind gerne bereit, Sonderwünsche bezüglich Ausstattung zu erfüllen. Saaleinrichtungen und Hilfsmittel - zB. Leinwand, Rednerpult, Bühnenelemente, etc. können nach Absprache und Verfügbarkeit ohne Aufpreis genutzt werden. Die Bekanntgabe muss rechtzeitig erfolgen, ideal spätestens 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung.

Buffet
Für die gastronomische Umrahmung Ihrer Veranstaltung steht ein Buffetbereich zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an unseren Buffetpächter Firma Catering Schwarz.

Rauchverbot
Im gesamten Stadtsaalbereich besteht Rauchverbot.

Begriffsbestimmung
Vermieter = Wirtschaftskammer Landeck
Mieter = Mieter von Veranstaltungsräumen

Wirtschaftskammer Landeck 

 

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