Mietrichtlinien
Hier finden Sie alle wichtigen Richtlinien und Vertragsbedignungen für Ihre Veranstaltung in Landeck.
Allgemeines
Alle Angaben zur Anzahl der Sitzplätze sind Richtwerte, die nach Art der Aufstellung von Stühlen und Tischen oder sonstiger Aufstellungsgegenstände stark abweichen können.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Durchführung der Veranstaltung.
Setzen Sie sich bitte spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mit unserer Haustechnik zur Abklärung der Veranstaltung und der Vorbereitungsarbeiten in Verbindung.
Reservierung
Wirtschaftskammer Landeck
Schentensteig 1a, 6500 Landeck
T: +43 (0)5 9090 5 - 3410
M: landeck@wktirol.at
Mit Ausstellung der Reservierungsbestätigung erfolgt die verbindliche Reservierung. Ablehnungen sind ohne Angabe von Gründen möglich. Je nach Veranstaltungsart gelten gesonderte Bedingungen. Für die Durchführung von Ballveranstaltungen sind Sonderrichtlinien vorgesehen.
Im Mietpreis enthalten:
- Bestuhlung / Ausstattung nach Wunsch
- Heizungs- bzw. Lüftungskosten
- einfache Vor- und Abschlussarbeiten
- Endreinigung bei leichter Verschmutzung
- Strom für Beleuchtung sowie Kleingeräte
- Bei Einweisung und Übergabe durch das Saaltechnikteam fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Im Mietpreis nicht enthalten:
- Wartungs- und Regiearbeiten sowie Bühnenumbauarbeiten nach tatsächlichem Aufwand.
- Betreuung: Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der Betreuung über den gesamten Veranstaltungszeitraum durch das Saaltechnikteam mit Verrechnung der Betreuungsleistung (€ 30,00 exkl. MwSt. pro Stunde).
Sonderausstattungen
Wir sind gerne bereit, Sonderwünsche bezüglich Ausstattung zu erfüllen. Saaleinrichtungen und Hilfsmittel, wie z.B. Leinwand, Rednerpult, Bühnenelemente, etc. können nach Absprache und Verfügbarkeit ohne Aufpreis genutzt werden. Die Bekanntgabe muss rechtzeitig erfolgen, ideal spätestens 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung.
Catering
Für die gastronomische Umrahmung Ihrer Veranstaltung steht ein Buffetbereich zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an unseren Exklusivcaterer Catering Schwarz.
Rauchverbot
Im gesamten Stadtsaalbereich besteht Rauchverbot.
Stornierung
Stornierungen seitens des Mieters müssen schriftlich bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (einlangend beim Vermieter) erfolgen, ansonsten wird die gesamte Saalmiete in Rechnung gestellt. Seitens der Vermieterin ist eine schriftliche Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
Haftung, Bewilligungen & Meldungen
Der Vermieter (Wirtschaftskammer Landeck) übernimmt keinerlei Veranstalterhaftung. Der Mieter haftet für Schäden, die im Rahmen von Veranstaltungen oder bei Auf-/Abbauarbeiten an Einrichtungen oder Personen entstehen, gegenüber dem Vermieter uneingeschränkt.
Sämtliche Ansuchen um Veranstaltungsbewilligungen und sonstige Meldungen (z.B. AKM - Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger reg. Genossenschaft mbH.) sind vom Mieter vorzunehmen, eine Haftung der Wirtschaftskammer Landeck für ausstehende Beiträge ist ausgeschlossen. Die Wirtschaftskammer Landeck ist verpflichtet, Mieterdaten an anfragende berechtigte Institutionen oder öffentliche Stellen weiterzugeben.